wichtige Informationen zur Angelfischerei  im Gebiet der Fischereigenossenschaft Vehlgast

 

Ab dem 01.01.2019 ist die Natura 2000 Landesverordnung in Kraft. Angler müssen daher auf Einschränkungen achten.

 

Die Landesverordnung umfasst über 800 Seiten. Diese muss man nicht alle kennen. Wir empfehlen, den §11 und §13 der Landesverordnung und deren Erläuterungen und Vollzugshinweise genau durchzulesen.

Weiterhin empfehlen wir die interaktive Karte. Unser Fischereigebiet liegt im Vogelschutzgebiet / Schutzzone SPA 0003. Besonders sollte man auf die Schutzzone achten.

 

Nicht nur auf Natura 2000-Versammlungen, sondern auch bei konstruktiven Gespräche vor Ort mit dem Landesverwaltungsamt konnten wir einige Erleichterungen erreichen.

So wurde die Traditionsangelstrecke „Rennstrecke“ fast vollständig aus der Schutzzone genommen und der Weg dahin kann befahren werden bis ca. Nummer 8 / Tränke. Der restliche Teil der Hegestrecke kann zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreicht werden. Das Hegeangeln mit 11 Anglergruppen und Angler-vereinen ist somit gesichert.

 

Das Befahren zur „Rennstrecke“ mit Kfz ist nur Anglern und Berechtigten erlaubt !!! Zu Fuß und mit dem Fahrrad auf bestehendem Weg für alle Bürger!!!

An der Wasserstraße (Stromhavel und Dorfhavel Vehlgast) kann man das Ufer betreten und vom Ufer kann auch geangelt werden. Ein Betreten der Fläche in der Schutzzone ist nicht erlaubt. Ein Anlanden mit dem Boot ist ebenfalls erlaubt .

Zu Fuß und mit dem Fahrrad kann auf bestehenden Wegen darüber hinaus jedermann die Schutzzone zur Wasserstraße durchqueren!!!

Angler können auch den Weg zur Stromhavel nach Wendisch-Kirchhof mit dem Kfz benutzen. Für Badegäste müsste die Beschilderung noch geändert werden. Der angrenzende Wald zum Uferbereich ist ebenfalls außerhalb der Schutzzone.

Der Wasserrastplatz am „Alten Schöpfwerk” Vehlgast ist

auch außerhalb der Schutzzone.

 

Für die Drosselinsel besteht ein ganzjähriges Betretungsverbot, jedoch nicht für den Uferbereich der Wasserstraße. Die Dosse ist stromabwärts rechts außerhalb der Schutzzone und somit komplett beangelbar. Die linke Seite ist bis zur ehemaligen Siedlung Saldernhorst außerhalb der Schutzzone.

Das Angeln und Befahren in der Schutzzone außer der Zeit vom 01.03. Bis 31.06. müssen noch mit der unteren Naturschutz-behörde abgestimmt werden.

Kartenmatrial können wir aus urheberrechtlichen Gründen leider nicht veröffentlichen.

 

 

Wir bitten alle Angelfreunde die nachfolgende Erlaubnis und die darin enthaltenen Hinweise zu beachten und einzuhalten.

 

Befahren  nicht  öffentlicher  Wege  und  Flächen

 

Erlaubnis

 

zum Befahren der folgenden Wege bzw. kurzen direkten Verbindungsstrecken zum

 

Fischereigewässer zur Ausübung der Angelfischerei befristet bis zum 31.12.2023:

 

a) Weg OL Vehlgast Richtung Schöpfwerk Vehlgast West weiter nach Westen über den Schutzstreifen Polderdeich Lütow bis zur Grenze     NSG Stremel (Deichüberfahrt), von

da zur Stromhavel km138; Fahrzeuge können an der Stromhavel und am Ende der Abfahrt vom Deich zur Lanke am Schöpfwerk Vehlgast West abgestellt werden,

 

b) Weg OL Kuhlhausen zur Pristerbrücke, weiter auf Plattenweg bis Ende, von dort direkt bis zur Havel km 135; Fahrzeuge können dort     abgestellt werden,

 

c) Weg von der Brücke Neue Dosse Brandenburg Richtung Saldernhorst am linken Ufer Neue Dosse bis Saldernhorst,

d) Spurbahnweg südlich Klein Dammerow über Schafstall zur Jäglitzbrücke Lütow,

 

e) Weg am östlichen Ende OL Dammerow Richtung Süden über Deich bis zur  ehemaligen Brücke Saldernhorst,

   Deichabfahrt Beginn  Vehlgaster Dorfhavel   / vor Wendisch Kirchhoff abgestellt werden,

 

g) Weg zur „Rennstrecke“ südlich OL Vehlgast bis Höhe km 136 ganzjährig und von dort bis ehemalige Kuhtränke ab 15.06. eines jeden     Jahres.

 

Nebenbestimmungen:

 

1. Diese Erlaubnis gilt nur für Angelfischereiberechtigte der Fischereigenossenschaft  Vehlgast und nur im Zusammenhang mit der direkten Fahrt zum und vom Fischereigewässer zur Ausübung der Angelfischerei.

 

2. Bei der Vergabe der Angelfischereiberechtigungen ist in geeigneter Weise auf diese Regelung und deren Einhaltung hinzuweisen.

 

3. Bei augenscheinlicher Nichtbefahrbarkeit der Wege bzw. Notwegstrecken auf Grund von Hochwasser oder Witterungsverhältnissen ist eine Befahrung verboten.

 

4. Eine zusätzliche Befestigung / Ausbau der Wege bzw. Notwegstrecken ist nicht gestattet.

5. Dieser Bescheid kann nachträglich mit Auflagen versehen bzw. Auflagen können geändert oder ergänzt werden.

 

6. Dieser Bescheid kann jederzeit widerrufen werden (§ 1 Abs. 1 Satz 1 VwVfG LSA

  i.V.m. § 36 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG).

 

 

Hinweis:

 

Das Befahren mit Motorboten ist nur auf der Havel und der Dorfhavel gestattet. Nebengewässer wie Neue Dosse oder Lanke sind entsprechend Wassergesetz LSA uns LSG Änd. VO Untere Havel nur mit Ruderboten gestattet.

 

Genehmigung erteilt am 02.05.2019 vom Umweltamt Landkreis Stendal

Aktuelles

Angler wollen, dass in Vehlgast alles so bleibt

 

Die Fischereigenossenschaft Vehlgast hat Bundestagsmitglied Marcus Faber (FDP) in das Haveldorf eingeladen. Im Mittelpunkt des Gespräches stand Natura 2000.

 

Lesen sie hier den Artikel der Volksstimme vom 30.07.2021

Vehlgast darf keine Insel umhüllt in Verbotszonen werden!

 

Stellungnahme zur Neuausweisung bzw. zum Vorhaben der Erweiterung des NSG ,,Stremel” (NSG0004)in der Gemarkung Vehlgast

 

Lesen Sie hier die Stellungnahme vom 05.11.2023 des Vorsitzenden Wilfried Ebert

 

Des weiteren finden Sie die „Karte zur Verordnung über das Naturschutzgebiet Stremel“